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ZINK in Gewässern

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Zink in Gewässern

Für die Gewinnung unseres Trinkwassers und die Versorgung von Bächen, Flüssen und Seen ist Grundwasser wichtig. Mindestens so wichtig ist die Qualität des Grundwassers. Eine schädliche Verunreinigung oder signifikante Verschmutzung durch die direkte Einleitung von Abwasser oder durch die Versickerung von Niederschlagswasser ist zu vermeiden. Die Anforderungen der europäische Wasserrahmenrichtlinie sollen die Wasserqualität in ganz Europa sicherstellen. Wird eine schlechte Wasserqualität festgestellt, müssen Maßnahmen zu deren Verbesserung ergriffen werden. Es wird europaweit zwei Listen mit Stoffen geben, die als gewässergefährdend gelten: die sogenannten „Prioritären Stoffe“. Der Gehalt dieser Stoffe „prioritären Gefahrstoffe“ in Gewässern soll begrenzt und deren Eintrag in Gewässer auf null reduziert werden. Zink ist in diesen Listen nicht genannt und nach REACH nicht als „substance of very high concern“ (SVHC) eingestuft.

Für eine Überprüfung der Einhaltung der erforderlichen Grundwasserqualität dienen Umweltqualitätsnormen und Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS) gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz und der deutschen Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Für Dach- und Fassadenbaustoffe bedeutet dieses vorausschauende Wassermanagement unter Berücksichtigung des Boden- und Gewässerschutzes eine spezifische Betrachtung zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen. Für die Bewertung der Niederschlagsqualität von Zinkflächen liegen entsprechende Umweltqualitätsnormen und GFS-Werte vor. Diese Qualitätsanforderungen vermeiden eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers. Durch eine objektspezifische Bewertung kann der Nachweis geführt werden, dass eine signifikante Verschmutzung im spezifischen Anwendungsfall unterbleibt und die regionalen Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

LAWA-GFS-Bericht 2015 „… Erfolgt der Stoffeintrag durch die wasserungesättigte Bodenzone/ Sickerstrecke, so liegt der Ort der Beurteilung bzw. Prognose, ob die GFS-Werte unterschritten werden, im Sickerwasser beim Eintritt in das Grundwasser.

…“Ergibt die Prognose, dass die GFS-Werte beim Eintritt in das Grundwasser überschritten oder nicht nur geringe Stofffrachten vorliegen werden, liegt auf jeden Fall ein Benutzungstatbestand nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG vor. Die Erlaubnisfähigkeit ist im Einzelfall weitergehend zu prüfen.“

„Die GFS-Werte werden bei der Prüfung der Frage herangezogen, ob mit den prognostizierten oder ermittelten Stoffkonzentrationen aufgrund einer beabsichtigten Handlung oder konkret beantragten Grundwasserbenutzung eine nachteilige Veränderung der (Grund-) Wasserbeschaffenheit zu besorgen ist. […] Werden die GFS-Werte im einzuleitenden Medium ggf. bei insgesamt geringen Frachten eingehalten, so gilt entsprechend § 48 Abs. 1 WHG, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist und somit ein Versagungsgrund i. S. d. § 12 Abs. 1 WHG – bezogen auf einen möglichen, nach dem Maßstab der GFS-Werte zu bewertenden Schadstoffeintrag – nicht gegeben ist.“

Für Bauteile und Flächen aus Zink steht für diese Prognose ein Berechnungsprogramm des Umweltinstituts ARCHE, B-Gent, zur Verfügung. Die Bewertungsmethodik wurde von dem international anerkannten Ingenieurbüro Rambøll, DK-Kopenhagen, verifiziert.

Einfach überprüfen, ob die Umweltqualitätsziele für Zink an Ihrem Projekt eingehalten werden. Hier den

Ableitung der Umweltqualitätsziele für Zink:

  • Natürliche Hintergrundkonzentrationen, Schwankungen von 9,9 – 196 µg/l [1]
  • Ableitung „Basiswert“ (90 % Perzentil) für Zink 49,8 µg/l *
  • PNEC Zink (predicted no effect concentration) nach REACH RAR 7,8 µg/l
  • Abgeleiteter Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS) nach LAWA 60 µg/l (Gesamtkonzentration)
  • Umweltqualitätsnorm (UQN) für Zink-Immissionen 10,9 µg/l [2]
  • Umweltqualitätsnorm (UQN) für Zink in Flüssen/Seen (Schwebstoffe/Sediment) 800 µg/l [3]
  • LAWA-GFS-Bericht 2015: Für den Fall, dass es höhere natürliche Hintergrundwerte gibt, bekommen die Behörden Ermessensspielraum: „Überschreiten die regionalen geogenen Hintergrundwerte im Grundwasser die Geringfügigkeitsschwellenwerte, können von den zuständigen Behörden unter Berücksichtigung der hier aufgestellten Ableitungskriterien (vgl. Anhang 1) für den Einzelfall Werte festgelegt werden.“
  • Aufgrund dieses Ansatzes der LAWA nutzt der RegenwasserCheck-ZINK (www.zn-rate.com) lediglich die Umweltqualitätsnorm nach REACH für die Bewertung der Einträge von Zink in z. B. das Grundwasser. Dieses vereinfacht die Bewertung des Risikos einer schädlichen Verunreinigung, ohne das Erfordernis die Hintergrundsituation kennen zu müssen.

* Fall: Erhöhte natürliche, geogene Hintergrundkonzentrationen


[1] bedingt durch geogene Zinkkonzentrationen, Kunkel et al 2004

[2] WFD - Water Framework Directive Annex VIII substances: zinc by Water Framework Directive - United Kingdom Technical Advisory Group (WFD-UKTAG)

[3] OGewV - Oberflächengewässerverordnung 2016, Deutschland

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